DEINE FRAGEN...
Seit Bestehen von MeinKIRCHHAIN haben sich so einige Fragen angesammelt, die immer wieder an uns herangetragen werden. – Vor allem in Bezug auf das Thema Fotorecht und die Verwendung unserer Bilder, welche wir mit diesen FAQs gerne beantworten möchten.
Ist deine Frage nicht dabei?
Sende uns einfach eine E-Mail an info@meinkirchhain.de
FRAGE 1:
Darf ich Fotos von MeinKIRCHHAIN selbst nutzen?
Ja. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen privater Nutzung und Veröffentlichung. Du darfst beispielsweise Bilder von MeinKIRCHHAIN, die wir z.B. auf Facebook oder auf unsere Website gestellt haben, auf deinem Gerät (Rechner, Tablet, Smartphone o.ä.) speichern und für den privaten Gebrauch ausdrucken. In der Regel veröffentlichen wir unsere Bilder jedoch in deutlich geringerer Auflösung und Qualität, als sie tatsächlich vorliegen. Möchtest du ein Bild von uns also in möglichst hoher Qualität haben, kannst du es im MKPrints Shop kostengünstig bestellen oder (falls dort nicht vorhanden) uns uns einfach per PN über Facebook oder per E-Mail kontaktieren.
FRAGE 2:
Darf ich Fotos von MeinKIRCHHAIN auf Facebook teilen?
Teilen geht immer und ist sogar erwünscht, denn wir freuen uns, wenn du unsere Arbeit mit der Welt teilst und dadurch hilfst, MeinKIRCHHAIN in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Teilen ist jedoch nicht Veröffentlichen (s. Frage 4), denn über diese Funktion teilt und kopiert man einen von uns veröffentlichten Beitrag und es ist auch immer gewährleistet, dass der Betrachter erkennt, woher das Original stammt.
FRAGE 3:
Darf ich Videos von MeinKIRCHHAIN (z.B. YouTube, Facebook) auf meiner Homepage einbetten?
Ja, so lange der Betrachter auch hier (ähnlich wie beim Teilen) durch die Einbettung zum Original gelangt. Ohne Genehmigung ist es nicht gestattet, Videos von MeinKIRCHHAIN lokal zu speichern und z.B. dann als selbständiges Video zu veröffentlichen.
FRAGE 4:
Darf ich Werke (Fotos, Videos, Berichte) von MeinKIRCHHAIN selbst veröffentlichen?
In der Regel nur mit schriftlicher Genehmigung – vor allem, wenn die Veröffentlichung zu gewerblichen oder journalistischen Zwecken erfolgt.
FRAGE 5:
Darf ich Fotos oder Bildausschnitte von MeinKIRCHHAIN auf meiner Facebookseite oder Homepage posten?
Natürlich wünschen wir uns, dass das Teilen unserer Bilder aus o.g. Gründen in erster Linie auch über die Teilen-Funktion erfolgt. Alles andere zählt als selbständige Veröffentlichung und unterliegt auch diesen Regeln (siehe Frage 4). Für unsere Freunde auf Facebook machen wir jedoch eine kleine Ausnahme: Du darfst ein Foto von uns oder einen Bildausschnitt daraus dann ohne schriftliche Genehmigung in deinem Facebookbeitrag verwenden, wenn wir auch als Urheber des Originals zu erkennen sind. Füge dazu deiner Bildbeschreibung einfach folgenden Text hinzu: Foto: Frank Wagner, @meinkirchhain (Diesen Text kannst du per Copy+Paste einfach übernehmen. Achte aber bitte darauf, dass „meinkirchhain“ dabei als Link zu unserer Facebookseite gesetzt sein muss. Wie das geht, zeigt dir die folgende Gif-Animation).
FRAGE 6:
Dürft ihr denn einfach Fotos auf Veranstaltungen machen?
Jein – und hier müssen wir aufgrund der Komplexität des Themas weit ausholen:
Grob gesagt muss man zunächst unterscheiden zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen.
Eine öffentliche Veranstaltung ist jede, bei der es sich „um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann [auch gegen Eintritt] Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist“. Hierunter fallen z. B. Volksfeste, Fußballspiele, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte, Konzerte etc..
Unter nicht-öffentliche Veranstaltungen fallen im Gegensatz dazu z.B. private Parties, Hochzeiten oder Veranstaltungen zu denen nur geladene Gäste Einlass erhalten. Veranstaltungen in Kneipen, Discos oder Schwimmbädern sind zwar theoretisch öffentlich, befinden sich aber auf Privatgrund und hier gilt i.d.R. das Hausrecht des Veranstalters.
Öffentliche Veranstaltungen dürfen fotografiert werden, denn sie zählen i.d.R. zu Ereignissen der Zeitgeschichte (siehe Frage 8). Ausnahmen sind natürlich Veranstaltungen, bei denen das Hausrecht Vorrang hat. Hier stimmen wir uns im Vorfeld mit dem Veranstalter ab oder erscheinen und fotografieren erst nach dessen Einladung – ebenso bei nicht-öffentlichen Veranstaltungen.
FRAGE 7:
Dürft ihr denn Bilder von Personen veröffentlichen, die ihr auf Veranstaltungen gemacht habt?
Ja – aber…
Alle Veröffentlichungen von Bildern (insb. von Veranstaltungen) müssen vor allem unter Berücksichtigung des §22 und §23 aus dem "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und Photographie" (KunstUrhG) erfolgen, welches du hier eingesehen kannst.
Wir holen im Vorfeld immer – mindestens mündlich – das Einverständnis zur Veröffentlichung von Personen ein, sobald eine Ablichtung nicht mehr die unter §23 KunstUrhG dargestellten Voraussetzungen erfüllt.
Vor allem laut §23 (1) KunstUrhG dürfen Bilder von Personen ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden, sobald (vereinfacht gesagt):
• es sich um Bildnisse aus Bereichen der Zeitgeschichte (Definition: siehe Frage 8) handelt.
• die abgebildete Person nur als Beiwerk erscheint
• es sich um Bilder von Versammlungen, Aufzügen o.ä. handelt, an denen die Person teilgenommen hat
• die Veröffentlichung einem höheren Interesse der Kunst dient
Allerdings darf kein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person entgegen stehen. Ein berechtigtes Interesse liegt nach derzeitiger Rechtsprechung erst dann vor, wenn eine Person durch die Aufnahme z.B. lächerlich gemacht oder in einer Notlage (Bettler, Verletzte usw.) gezeigt wird.
FRAGE 8:
Was sind denn Ereignisse der Zeitgeschichte und wann muss ich in Folge dessen damit rechnen, dass Bilder von mir bei meiner Teilnahme an einem solchen Ereignis auch ohne meine Zustimmung veröffentlicht werden dürfen?
Hierzu hat der BGH festgestellt, dass die Begrifflichkeit der Zeitgeschichte nicht nur die historischen, sondern auch die tagesaktuellen Zeitgeschehnisse beinhaltet. Die Bezeichnung „Zeitgeschehen“ ist dabei weit zu verstehen. Erfasst werden alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse. Dazu können auch Veranstaltungen von nur regionaler oder sogar lokaler Bedeutung gehören wie z.B. in Kirchhain ein Neujahrsmarkt, Altstadtlauf oder ein Konzert auf dem Marktplatz.
(Siehe dazu auch Bericht zum Mieterfest-Urteil vom 08.04.2014 oder den ganzen Urteilstext Az VI ZR 197/13)
FRAGE 9:
Wie stellt ihr denn sicher, dass ich auch mitbekomme, dass mein Bild (vor allem auf facebook) veröffentlicht wird und ich auch damit einverstanden bin?
Sofern ein Bild von dir nicht schon unter den §23 (1) KunstUrhG fällt und damit auch ohne dein Einverständnis veröffentlicht werden darf, geben wir uns vor Ort deutlich als MeinKIRCHHAIN-Fotografen zu erkennen. Trittst du dann auf unseren Bildern in sogenannter „exponierter Funktion“ in Erscheinung, erhältst du von uns einen mündlichen Hinweis, dass und wo die Bilder veröffentlicht werden. Zusätzlich dazu geben wir dir unsere Visitenkarte auf denen du die gleichen Hinweise noch einmal schriftlich findest. Solltest du nach all diesen Hinweisen einer Veröffentlichung nicht zustimmen, findet sie nicht statt.
FRAGE 10:
Ich möchte ein Bild von mir – auch wenn eine Veröffentlichung rechtens ist – nicht im Internet oder auf Facebook sehen. Was kann ich tun?
Ganz einfach: Sprich mit uns! Wir zeigen unsere Mitmenschen nur, wenn sie nichts dagegen haben. Aber auch wir können nicht immer verhindern, dass du gerade im Hintergrund durch das Motiv gehend gesehen wirst, während wir im Vordergrund ein Gruppenbild machen. Rein rechtlich zählst du dann zwar nur als Beiwerk aber wir können verstehen, wenn du dennoch nicht erkannt werden willst. hinterlasse z.B. auf Facebook unter dem betreffenden Bild einen Kommentar oder schreib uns einfach via Facebook oder per E-Mail an (dann mit Link zum betreffenden Bild und Hinweis, um welche Person darauf es sich handelt) und wir löschen das Foto oder machen dich unkenntlich. Gleiches gilt natürlich auch, wenn du dich trotz an dem Abend erfolgtem Einverständnis nachträglich gegen eine Veröffentlichung entscheidest.
FRAGE 11:
Das reicht mir alles noch nicht. Wo kann ich mich ausführlicher über das Foto- und Urheberrecht informieren?
Einen sehr schönen mehrteiligen Ratgeber hat die Seite Lokalkompass.de für ihre „BürgerReporter“ online gestellt. Dieser verlinkt darüber hinaus auch auf diverse andere Quellen. Ein guter Start also, um sich in dieses Thema einzulesen.
FRAGE 12:
Bekommt ihr eigentlich Geld für eure Fotos?
Das Fotografieren oder Filmen auf öffentlichen Veranstaltungen erfolgt von uns i.d.R. auf rein ehrenamtlicher Basis und daher unentgeltlich. Wir berichten gerne über Veranstaltungen von öffentlichem Interesse, weil wir der Überzeugung sind, damit einen kleinen Beitrag zur Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls in Kirchhain und den zwölf Stadtteilen leisten zu können. Nichts desto trotz kostet der Betrieb von MeinKIRCHHAIN neben dem zeitlichen Aufwand auch Geld (z.B. für Hostinggebühren und technisches Equipment). Deshalb finanzieren wir einen Teil unserer Arbeit über Sponsoring und freuen uns, über jede noch so kleine finanzielle oder ideelle Unterstützung in Form einer Spende (mehr dazu auf unserer Support-Seite). Alle bisherigen Spenden, die wir bisher erhalten haben, sind auf unserem "Ehrenfeld" aufgelistet. Dazu zählen auch freiwillige Aufwandsentschädigungen, die wir bisher von vereinzelten Veranstaltern erhalten haben.
FRAGE 13:
Kann ich MeinKIRCHHAIN für meine Veranstaltung buchen?
Nein und ja. Du kannst MeinKIRCHHAIN gerne zu deiner Veranstaltung (z.B. per E-Mail) einladen. Wenn wir der Meinung sind, dass diese von öffentlichem Interesse ist und wir uns die Zeit dafür freimachen können, kommen wir gerne vorbei – sofern wir die dort geschossenen Bilder auch über unseren Lokalblog veröffentlichen dürfen. Wie bereits unter Frage 12 erläutert, machen wir das unentgeltlich – freuen uns aber natürlich über eine freiwillig geleistete Aufwandsentschädigung. Ob oder in welcher Höhe diese ausfällt hat keinerlei Einfluss auf die Qualität unserer Bilder.
Wenn wir nicht der Meinung sind, dass eine Berichterstattung von öffentlichem Interesse ist oder du Bilder zum rein internen Gebrauch anfertigen lassen möchtest – also ohne dass wir diese veröffentlichen dürfen (z.B. Firmenfeier, Empfänge o.ä.), dann kannst du uns zwar buchen – allerdings handelt es sich dann um eine Auftragsarbeit, welche wir ausschließlich per E-Mail-Anfrage über unsere Werbeagentur aida concept abwickeln.
FRAGE 14:
Wann wird die Fotogalerie / wird das Video zu ... veröffentlicht?
Kurz: It's ready when it's done.
Lang: Die Erstellung von Beiträgen für MeinKIRCHHAIN ist häufig eine sehr zeitintensive Arbeit. 40 Stunden Post-Production für einen einfachen Live-Mitschnitt oder ein Arbeitstag für das Sichten, Selektieren und Bearbeiten von oft mehr als tausend Fotos sind keine Seltenheit. Dieser Aufwand muss natürlich hinten anstehen, wenn Kunden im Hauptjob rufen oder auch ich mir mal ein wenig Freizeit gönnen möchte. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich grundsätzlich keine Prognosen dazu abgeben möchte, da ich damit schon häufig falsch lag, weil einem schnell Arbeit, Privatleben oder manchmal auch die eigene Gesundheit einen Strich durch die Rechnung machen.