Freibad: Neue Tarife und kostenloser Eintritt für die Jüngsten
- 2. Mai 2018
- 4 Min. Lesezeit

Am 23. April wurde in der Stadtverodnetenversammlung die neue Badeordnung verabschiedet und diese kommt vor allem bei der Preisgestaltung mit vielen Änderungen daher. Neue Angebote, wie z.B. der ermäßigte „Feierabendtarif“ oder die neue Gruppensaisonkarte sollen nun den individuellen Bedürfnissen der Kirchhainer gerecht werden. Darüber hinaus hat Politik und Verwaltung einen großen Schritt getan, die einer großen Personengruppe die kostenfreie Nutzung gestattet. – Allem voran Kinder bis 10 Jahren sowie Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehr Kirchhain. Damit möchte man nicht nur dazu beitragen, dass unser Freibad in Zukunft gut besucht wird, sondern vor allem die Möglichkeit bieten, dass Kinder schon im jüngsten Alter lernen, sich sicher im Wasser zu bewegen und unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte sich körperlich fit halten können.
Was sich bei den Tarifen noch geändert hat und welche Regeln ihr bei der Benutzung des Freibades besonders beachten solltet, findet ihr in der folgenden Zusammenfassung.
Neue Preise und Tarife
Wer ohne gültige Eintrittskarte angetroffen wird, den kostet es nun 50,00 EUR Strafgebühr (bisher 44,00 EUR).
Freier Eintritt für:
• Kinder bis 10 Jahre
• Kinder und Jugendliche von 3-17 Jahren mit Schwerbehindertenausweis
• Eine Begleitperson eines Schwerbehinderten mit Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
• Aktive und einsatztaugliche Atemschutzgeräteträger*innen der Freiwilligen Feuerwehr Kirchhain
Eine Saisonbadekarte ist bei der Stadt gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise erhältlicht.
Begünstigte Personen:
• Schwerbehinderte mit Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
• Auszubildende und Student*innen
• Schüler*innen über 18 Jahren
• Inhaber*innen der Ehrenamtscard des Landkreises Marburg-Biedenkopf
• Arbeitslosengeld II Empfänger*innen und deren Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten 50 % Ermäßigung auf alle Tarife
Auch hier sind im Vorfeld entsprechende Nachweise bei der Stadt vorzulegen.
Preise Tageskarten:
• Kinder bis 10 Jahre: Kostenfrei (vorher 1,10 EUR)
• Kinder und Jugendliche von 11 bis 17 Jahren: 2,50 EUR (vorher 2,20 EUR)
• Begünstigte Personen: 2,50 EUR (vorher 2,20 EUR)
• Erwachsene (ab 18 Jahre): 3,50 EUR (vorher 3,30 EUR)
Neuer „Feierabendtarif“ ab 18 Uhr (bitte beachten, dass Eintrittskarten 30 Minuten vor Betriebsschluss nicht mehr ausgegeben werden):
• Kinder bis 10 Jahre: Kostenfrei (vorher nur mit Tageskarte 1,10 EUR)
• Kinder und Jugendliche von 11 bis 17 Jahren: 1,00 EUR (vorher nur mit Tageskarte 2,20 EUR)
• Begünstigte Personen: 1,00 EUR (vorher nur mit Tageskarte 2,20 EUR)
• Erwachsene: 1,50 EUR (vorher nur mit Tageskarte 3,30 EUR)
Saisonbadekarte
• Kinder bis 10 Jahre: Kostenfrei (vorher 16,50 EUR)
• Kinder und Jugendliche von 11 bis 17 Jahren: 29,00 EUR (vorher 27,50 EUR)
• Begünstigte Personen: 30,00 EUR (vorher 27,50 EUR)
• Erwachsene: 55,00 EUR (unverändert)
Neue Gruppensaisonkarte (dafür entfällt die bisherige Familienkarte):
Ausgehändigt wird eine Gruppenkarte für 2 bis 6 Personen, auf der alle Namen vermerkt sind.
Die hier angegebenen Preise gelten pro Person.
• Kinder bis 10 Jahre: Kostenfrei
• Kinder und Jugendliche von 11 bis 17 Jahren: 15,00 EUR
• Erwachsene: 40,00 EUR
• Familien: das dritte (jüngste) und jedes weitere Kind (bis 17 Jahre) einer Familie sind kostenfrei
Hier ein paar Rechenbeispiele:
Zwei Eltern mit zwei Kindern (beide unter 10 Jahre) zahlen nun 80,00 EUR (2x 40,00 EUR + 2x 0,00 EUR) für eine Gruppensaisonkarte (vorher mit Familienkarte = 93,50 EUR)
Zwei Eltern mit einem Kind (über 11 Jahre) zahlen nun 95,00 EUR (2x 40,00 EUR + 1 x 15,00 EUR) für eine Gruppensaisonkarte (vorher mit Familienkarte = 82,50 EUR)
Eine alleinerziehnde Mutter mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre) zahlt nun 55,00 EUR (40,00 EUR + 0,00 EUR + 15,00 EUR) für eine Gruppenkarte (vorher 46,20 EUR)
Ein kinderloses Ehepaar zahlt nun 80,00 EUR (2x 40,00 EUR) für eine Gruppensaisonkarte (vorher 71,50 EUR über Familienkarte)
Eine Gruppe von drei Erwachsenen zahlt nun 120,00 EUR (3x 40,00 EUR) für eine Gruppensaisonkarte (vorher nur einzeln möglich = 165,- EUR)
Eine Gruppe von vier Jugendlichen (unter 18 Jahre) zahlt nun 60,00 EUR (4x 15,00 EUR) für eine Gruppensaisonkarte (vorher nur einzeln möglich = 110,00 EUR)
Wie ihr seht, lohnt es sich die verschiedenen Modelle gemeinsam durchzurechnen. Allerdings müsst ihr euch vor jedem Besuch in der Gruppe abstimmen, denn wie schon erwähnt, wird nur eine Gruppenkarte ausgehändigt. „Nachzügler“ sollten also am besten vom Gruppenmitglied, dass die Gruppenkarte mit sich führt, am Eingang abgeholt werden. Falls abzusehen ist, dass ihr an eurem Besuchstag keine Möglichkeit habt, die gemeinsame Gruppenkarte im Falle einer Kontrolle vorzeigen zu können, müsst ihr euch im Vorfeld eine Tageskarte ziehen, sonst wird es teuer.
Die wichtigsten Punkte der neuen Badeordnung:
Öffnungszeiten während der Badesaison: 10:00 bis 20:00 Uhr
Grundsätzlich darf jeder das Freibad benutzen.
Ausnahmen sind jedoch:
• Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
• Personen, die Tiere mit sich führen (außer Blindenhunde)
• Personen, mit einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder die an offenen Wunden leiden
• Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken nutzen wollen
Körperlich eingeschränkten Personen (z.B. Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen oder die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen können) ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten, sorgeberechtigten Begleitperson gestattet
Kinder unter 7 Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener zugelassen.
Allgemeines Verhalten:
Nichtschwimmer dürfen sich (auch mit Schwimmhilfen) nur im dafür vorgesehenen Nichtschwimmerbereich aufhalten.
Die Benutzung von Wasserrutschen und Sprungbrettern erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Letzteren ist auf ordnungsgemäße Benutzung lt. Badeordnung §17 (2) zu achten.
Die Liegewiese ist von Abfällen freizuhalten
Nich gestattet ist unter anderem:
andere unterzutauchen oder in das Schwimmbecken zu stoßen
vom Beckenrand in das Wasser zu springen
rennen und Ball spielen am Beckenumgang sowie Turnen und Spielen an Einstiegsleitern, Haltestangen oder Absperrseil
das Becken außerhalb der Treppen und Leitern des Schwimmbeckens zu verlassen
Sport- und Spielgeräte sowie Schwimmhilfen ohne Zustimmung des Aufsichtspersonals zu benutzen
essen, trinken, rauchen auf dem Beckenumgang und im Becken
wegwerfen von Glas und sonstigen scharfen Gegenständen
mitbringen von Tieren (ausgenommen Blindenhunde)
Verunreinigung der Schwimmbecken
der Aufenthalt im Kassenraum und Vorraum (außer zum Erwerb der Eintrittskarte, Telefonieren und als Durchgang)
lautes Musizieren oder Musik abspielen sowie die Benutzung von Ton- und Bildwiedergabegeräten und anderen Medien, wenn es dadurch zu Belästigung der übrigen Nutzer kommt
das Fotografieren oder Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung.
Ballspiele außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen
Alle Angaben in diesem Artikel erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. – Eventuelle Änderungen vorbehalten.
Weiterführende Links:
Aktuelle Gebührensatzung der Stadt Kirchhain für das Freibad Aktuelle Badeordnung der Stadt Kirchhain für das Freibad